Häääää? Was soll den diese Paragraphenritterei auf der Startseite? Ist es jetzt nicht mehr erlaubt, mit blauen Taferln mitzufahren? Bitte um Erklärung, Sepp!
Hallo Sepp! Wie wir ja angemerkt haben, ist ein aktueller Anlass der Grund. Leider wurden in der Vergangenheit die "blauen Taferln", wie Du sie nennst, sehr oft missbräuchlich verwendet, so dass jetzt von Seiten der Behörde verschärft auf die gesetzeskonforme Verwendung geachtet wird. Daher der Punkt mit der Vorlage der Bescheinigung des Zulassungsinhabers der Probefahrtkennzeichen. Weiters sind wir als Veranstalter verpflichtet, uns von der Verkehrs- und Betriebssicherheit der teilnehmenden Fahrzeuge zu überzeugen. Bei angemeldeten KfZ --> §57a Bescheid. Bei nicht angemeldeten kann genauso eine solcher "Anmeldebescheid" erstellt werden, und vorgelegt werden. Da es leider immer wieder vorkommt, daß Fahrzeuge mit teils erheblichen Sicherheitsmängeln mit Probekennzeichen unterwegs sind, müsen wir so reagieren, da wir ja auch Verantwortung für die Teilnehmerfahrzeuge mittragen. Wenn alles passt, und alle gesetzlichen Forderungen erfüllt sind, kannst Du selbstverständlich áuch mit einer "blauen Nummer" mitmachen. Gruss, Andy
ich
(
Gast
)
Beiträge:
20.06.2012 07:27
#3 RE: Aktuelle Information bezüglich zu Veranstaltungen zugelassener Fahrzeuge
Ganz so ist das nicht, woanders darf man sehr wohl mit den bleuen Tafeln mitfahren, und wenn es Kontrollen gibt, dann ist auf keinen Fall der Veranstalter haftbar!
Bitte um aufmerksames Lesen der Beiträge VOR dem schnellen Schreiben von Kommentaren!
Auch bei uns kann man JEDERZEIT mit Probekennzeichen an den Start gehen, soferne die GESETZLICHEN VORSCHRIFTEN erfüllt sind. Und zur Einhaltung der Gesetze sind ALLE verpflichtet, egal ob Veranstalter oder Teilnehmer.
Es gibt sicher Gruppierungen die die Gesetzteslage ignorieren, bittesehr - das ist deren Privatvergnügen. Aber wir sehen uns in keinster Weise angetan, diese Tollereien mitzumachen. Wir alle machen doch auch keinen Kopfsprung in eine Jauchegrube, nur weil es ein anderer tut, oder?
Nichts für ungut!
Andy
ich
(
Gast
)
Beiträge:
04.07.2012 14:52
#5 RE: Aktuelle Information bezüglich zu Veranstaltungen zugelassener Fahrzeuge
Ohne weiteren Kommentar an dieser Stelle ein Hinweis auf die letzte brandaktuelle Info des ÖMVV in unseren aktuellen Mitteilungen.
Es besteht zwar hier kein ursächlicher Zusammenhang zwischen diesen tragischen Ereignissen und dem Thema "Probefahrtkennzeichen", aber was hier leider wieder passiert ist, zeigt dramatisch auf, wie wichtig es ist, dass - speziell bei Veranstaltungen die sich im öffentlichen Verkehr abspielen - alle gesetzlichen Voraussetzungen restlos erfüllt sind.
Alles andere trägt den Tatbestand der Fahrlässigkeit. Sowohl beim Fahrer als auch beim Veranstalter!