Hallo zusammen! Vielleicht könnt Ihr mir helfen .... Ich habe einen Scheunenfund restauriert, und möchte die Maschine jetzt typisieren bzw. anmelden. Jetzt habe ich gehört, dass man eine Fernlichtkontrolle nachrüsten muss, andererseits aber wider kursieren Meldungen, dass das bei einem historischen Motorrad nicht erforderlich ist? Weiss jemand von Euch hier Rat? Danke vielmals im Voraus! lg Rudi
Eine entsprechende Anfrage beim Amt der OÖ Landesregierung zur aktuellen Situation hat folgendes ergeben:
Bei einspurigen Fahrzeugen der Klasse L muss mindestens ein Rückspiegel, eine Bremsleuchte, ein Rückstrahler hinten, ein Abblendscheinwerfer und bei Fahrzeugen mit einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als 50km/h zusätzlich ein Fernlichtscheinwerfer angebracht sein.
Diese Bauteile müssen keine E-Prüfzeichen aufweisen, jedoch müssen sie eine in etwa gleiche Wirkung erreichen. Bei den Anbringungsmaßen können geringfügige Abweichungen hingenommen werden, wenn andernfalls das historische Erscheinungsbild zu stark beeinträchtigt wird.
Zur Frage der Fernlichtkontrolle: Hierbei kann eine Ausnahme vergeben werden, wobei eigentlich sehr viele auch alte Fahrzeuge eine Fernlichtkontrolle aufweisen (meist in anderer Farbe).
Soweit die Info aus kompetenter Quelle. Falls Du noch Fragen hast, bitte melden!