- oder per Post an: Puch-Club Weißenbach bei Liezen z.Hd. Karl Capellari Am Dorfplatz 115 8940 Weißenbach bei Liezen
Nennschluss: 24. Juni 2013 Nenngeld 15,- EUR Nachnennungen bis kurz vor dem Start möglich: 20,- EUR
Zur Anmeldung benutzen Sie bitte beigefügtes Formular. Das Nenngeld ist bei der Startnummernausgabe bar zu bezahlen.
Zeitplan:
ab: 8:00 Uhr Einbringung der Motorräder und Startnummerausgabe vor der VS Weißenbach bei Liezen
ca. 9:00 Uhr Fahrerbesprechung vor der VS Weißenbach bei Liezen
ca. 9:30 Uhr gemeinsame Rundfahrt aller Teilnehmer mit Streckenbesichtigung, warm up
Start 1. Durchgang: 10:00 Uhr Start 2. Durchgang: unmittelbar nach Beendigung des 1. Durchganges
Die Siegerehrung findet im Zuge des Dorffestes am Dorfplatz, ca. 1 Stunde nach Beendigung des Gleichmäßigkeits- Rennens statt.
Fahrzeuge + Klassen:
Teilnahmeberechtigt sind alle Motorräder und Mopeds bis einschließlich Baujahr 1988. Zeitgenössische Kleidung würde uns freuen.
Klasseneinteilung:
Mopeds & Mofas bis 50 ccm Motorräder ab 50 ccm Motorräder mit Beiwagen Damenklasse
Sollten sich weniger als 5 Teilnehmer für eine Klasse anmelden, werden diese gemeinsam mit der nächsten Klasse gewertet.
Jeder Teilnehmer hat für sein zeitgerechtes Erscheinen selbst Sorge zu tragen. Bei der Anmeldung am Start erhalten die Teilnehmer ihre Startnummern. Die Startnummern müssen gut sichtbar am Motorrad angebracht werden um eine reibungslose Zeitnehmung zu ermöglichen.
Am Ende des Tages wird ein Tagessieger ermittelt. Gewonnen hat der/die Fahrer/Fahrerin mit der geringsten Zeitdifferenz zwischen beiden Durchgängen.
Beschreibung der Veranstaltung
Auf abgesperrter öffentlicher Straße im Ortsgebiet von Weißenbach findet ein Gleichmäßigkeitsfahren in zwei Durchgängen statt. Die Zeit ist durch persönliche Einschätzung zu erreichen, ein Stoppen durch Fahrer/Beifahrer oder Zuseher ist nicht erlaubt. Die Zeitnehmung erfolgt durch den Veranstalter. Die Strecke wird gemeinsam vor Beginn des Rennens besichtigt. Die Strecke ist während des Rennens gesperrt es gilt die STVO!
Sonstige Bestimmungen:
Die Fahrzeuge müssen Betriebs- und Verkehrssicher sein. Für den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeuges ist der Besitzer verantwortlich und kann haftbar gemacht werden. Gleiches gilt auch für das Verhalten des Fahrers, der sich an die STVO zu orientieren hat.
• Aus Sicherheitsgründen gilt ausnahmslos HELMPFLICHT! • Fahrer müssen im Besitz eines gültigen Führerscheins sein. • Jene die mitstoppen werden ausnahmslos disqualifiziert!!!
Rechtliches
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Anzahl der Nennungen zu limitieren bzw. Nennungen ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen. Mit Abgabe der Nennung akzeptieren die Teilnehmer die Bestimmungen dieser Veranstaltung, alle veröffentlichten Durchführungsbestimmungen und die Anweisungen der Streckenposten während der gesamten Veranstaltung. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Fahrer, welche diese Bedingungen nicht einhalten, aus der Wertung zu nehmen. Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt.
Haftungsauschluß
Durch Abgabe des Nennformulars / Anmeldung unterwerfen sich alle Fahrer und Beifahrer den Bestimmungen der vorliegenden Ausschreibung. Die Haftungsvereinbarung wird mit Abgabe der Nennung an den Veranstalter allen Beteiligten gegenüber wirksam. Sie gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Haftung. Dieser Haftungsverzicht gilt auch für individuelle Schäden am Fahrzeug, die durch das Anbringen von Startnummern und Veranstaltungskennzeichen entstehen.
Der Haftungsverzicht wird mit der Teilnahme anerkannt. Die Teilnehmer bestätigen die Kenntnis und die Anerkennung des Verzichts mit ihrer Teilnahme. Der Veranstalter lehnt den Teilnehmern und Dritten gegenüber jegliche Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die vor, während oder nach der Veranstaltung eintreten. Der Teilnehmer verzichtet für sich und seine Angehörigen durch Abgabe der Nennung für jeden im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfall oder Schaden auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegen den Veranstalter, dessen Helfer, Beauftragte, Behörden und Renndienste, den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden, ebenso gegen Fahrer und Beifahrer dritter Fahrzeuge, die an der Veranstaltung teilnehmen, gegen Behörden oder irgendwelche anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen. Die Teilnahme geschieht auf eigene Verantwortung. Die Teilnehmer beteiligen sich auf eigene Gefahr an diesem Wettbewerb und tragen die zivilrechtliche und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder ihren Fahrzeugen verursachten Schäden.
Mit der Teilnahme erkennen die Teilnehmer die in dieser Ausschreibung festgelegten Bedingungen uneingeschränkt rechtsgültig an. Zu verbindlichen Aussagen ist nur die offizielle Organisation berechtigt. Höhere Gewalt und behördliche Auflagen entbinden die Organisation grundsätzlich von der Einhaltung ihrer Verpflichtungen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Wir freuen uns auf zahlreiche Teilnahme und anregende Benzingespräche. Fürs leibliche Wohl sorgen unsere ortsansässigen Vereine.